Diese Seite zeigt, welche Werte unsere Lohnrechner verwenden und woher sie stammen. Stand: 2026.
Verwendete Richtwerte 2026
| Position | Wert |
|---|---|
| AHV / IV / EO (Arbeitnehmeranteil) | 5.30 % |
| ALV (Arbeitnehmeranteil) | 1.10 % bis CHF 148’200 Jahreslohn |
| BVG Koordinationsabzug | CHF 26’460 |
| BVG maximaler koordinierter Lohn | CHF 64’260 |
| BVG Eintrittsschwelle | CHF 22’680 Jahreslohn |
| BVG Altersgutschriften | 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65) |
| MWST | 8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduziert, 3.8 % Beherbergung |
Annahmen der Lohnrechner
- Der Arbeitnehmeranteil an der Pensionskasse beträgt die Hälfte der gesetzlichen Altersgutschrift auf den koordinierten Lohn. Dein Reglement kann abweichen.
- Die NBU-Prämie gibst du selbst ein, weil sie je nach Versicherer unterschiedlich ist.
- Einkommenssteuern und Quellensteuer sind nicht eingerechnet, weil sie persönliche Angaben und die offiziellen Tarife des Kantons verlangen.
- Der Stundenlohn wird mit 52 Wochen pro Jahr berechnet.
Offizielle Quellen
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) – Steuern und MWST
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – AHV, IV, EO und berufliche Vorsorge
- ahv-iv.ch – Merkblätter zu Beiträgen und Leistungen
- arbeit.swiss – Informationen zur Arbeitslosenversicherung
Sätze und Grenzwerte können sich ändern. Im Zweifel gelten die Angaben der genannten Stellen.